Es sprießt das Schöne und das Hässliche
Es wird so richtig Frühling bei uns im Großarltal. Die Natur beginnt sich so richtig schön zu entfalten. Blumen blühen, herunten haben die Schlüsselblumen und am Berg die Krokusse jetzt Hochsaison. Die ersten Obstbäume treiben auch schon ihre Blüten aus.
Etwas zart wachsen die Gräschen. Für die ersten Schafe auf den Feldern schon einmal genug. Die Rinder bleiben noch etwas im Stall. Einige davon haben sich noch gerade sensationell vermehrt. Am Hof von unserem Seilbahn-Techniker-Lehrling Hannes gab es bei einer Kuh sogar Drillinge. Ein sehr seltenes Ereignisses – drei weibliche Kälbchen auf einen Schlag.
Aber nicht alles was jetzt wächst ist uns auch Willkommen. Die politischen Parteien in Salzburg haben unser Land nämlich mit großflächigen Plakaten zugeschüttet. Gnadenlos. Sogar jene Gruppierung, die die Schönheit der Landschaft ansonsten zum politischen Kernprinzip erhoben hat. Das „back to the roots“ – auf Deutsch „zurück auf die Bäume“ – endet auch bei jenen dort, wo ihre Eigeninteressen beginnen. Es ist vieles sehr gewöhnlich geworden in dieser Politik.
Die Fahrt mit dem Auto braucht jetzt mehr Konzentration, weil die Plakatwände bis fast an den Straßenrand heranstehen. Für den normalen Staatsbürger und damit auch für die Unternehmer in unserem Land ist der Straßenrand außerhalb von Ortsgebieten interessanterweise werbliche Tabuzone. Es wär ja nicht so, dass wir vom Großarltaler Tourismus da nicht auch schon einmal Ideen gehabt hätten – und diese von der Behörde in Vollziehung der Gesetze abgelehnt wurden. Das liest sich dann aus einem Bescheid der Salzburger Landesregierung, ja genau dieser Salzburger Landesregierung – deren politische Vertreter gerade genau das Gegenteil praktizieren, wortwörtlich so „Wie die Behörde I. Instanz bereits richtig festgestellt hat, sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten und hat die Behörde Ausnahmen von diesem Verbot nur zu bewilligen, wenn das Vorhaben einem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dient oder für diese immerhin von erheblichem Interesse ist und vom Vorhanden eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs nicht zu erwarten ist.“ War für uns übrigens ok so.
Warum dürfen die politischen Parteien was wir Fußvolk nicht dürfen – gibt’s selbst herausgenommene Sonderrechte? Aber wer wird sich wegen so einer kleinen Besserstellung wohl aufregen, vor allem nach der guten Arbeit der letzten Jahre, oder? Nein, mach ich auch nicht. Mein Gerechtigkeitssinn wollte nur keine Ruhe geben und dann hat er sich verselbstständigt und gegen meinen Willen bei allen vier Spitzenkandidaten der im Salzburger Landtag vertretenen Parteien nachgefragt, wie das rechtlich so vereinbar ist. Mit Gleichbehandlung, Sicherheitsbedenken, vordringliches Bedürfnis der Straßenbenützer und so. Aber die Antworten enthielten kaum Substanzielles (hab ich eh nicht erwartet). Das liest sich dann beispielsweise so, verfasst von einer sozialistischen Abgeordneten zum Salzburger Landtag: „liegt vielleicht an den grundbesitzern denen die felder gehören…. schließlich wird dafür bezahlt, soviel mir bekannt ist!“. Sehr tiefgründige Auseinandersetzung mit dieser Thematik, Respekt!
Der Wahnsinn hat in absehbarer Zeit sein Ende – am Sonntag wird ja gewählt. Und wir trösten uns mit dem, was die Natur abseits der Plakatflächen jetzt schon alles zu bieten hat (Danke Thomas Wirnsperger für die tollen Aufnahmen):